Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, sind dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze im Betrieb auszuhängen bzw. den Mitarbeitern zugänglich zu machen (zum Beispiel über das Intranet). Die Aushangpflicht ist dabei nicht von der Betriebsgröße abhängig, sondern gilt ab dem ersten beschäftigten Mitarbeiter.
Die aushangpflichtigen Gesetze müssen stets auf dem aktuellen Stand sein. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass stets die aktuellste Version aushängt oder im Intranet zugänglich machen.
Verstößt er gegen diese Pflicht, bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.
Für die Überwachung der Aushangpflicht sind in der Regel die Ämter für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Je nach Art Ihres Betriebes sind Arbeitgeber verpflichtet eines der folgenden Gesetze auszuhängen bzw. zugänglich zu machen: